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S. 121: Graf Ulrich zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, verleiht Hans Kuon zu Überkingen um 50 Gulden zu einem rechten Erblehen einen halben zur St. Peters-Altarpfründe gehörigen Hof zu Überkingen, der vorher ein Gnadengut und Blesin Bück(h)en Witwe nur lebenslang verliehen gewesen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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