Der Dekan des Dreifaltigkeitsstifts zu Speyer, Richter kraft päpstlicher Vollmacht, an den Pleban oder Vicepleban zu Weinsberg (Winsperch): Gibt ihm eine ihm zugegangene Bulle des Papstes mit folgendem Wortlaut bekannt: Papst Martin [IV. (1281-1285)] an den Dekan des Dreifaltigkeitsstifts zu Speyer: Von Äbtissin und Konvent des Klosters in Oberstenfeld (Oberstenvelt) vom Orden St. Augustins, wie im Original weiter ausgeführt wird, wovon er, wenn es verlangt wird, eine Abschrift senden wird, weil es zu unsicher ist, das Original zu übermitteln. Kraft dieser Bulle befiehlt er ihm, unter Androhung der Strafe der Exkommunikation und der Suspension vom Amt, daß er binnen drei Tagen den Konrad von Eberstadt (Eberstat) und seine Ehefrau Heilke auf den Freitag nach Thomas ap.[Dezember 18] vor ihm in der Dreifaltigkeitskirche erscheinen, um sich gegenüber Äbtissin und Konvent des Stifts Oberstenfeld oder ihrem Vertreter verantworten. Er soll durch einen von ihm besiegelten Brief die Ausführung des Mandats bestätigen.