Bischof Konrad [II.] zu Würzburg bekundet, dass er Jörg von Breit (Braydt), des verstorbenen Hansen Sohn, für diesen selbst sowie für dessen Brüder Hans, der zur Zeit außer Landes, und Joachim, der noch minderjährig ist, jedem zu seinem Teil, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach (Breytheym) zu Mannlehen verliehen hat. Hans soll seinen Anteil nach seiner Heimkehr selbst empfangen, Joachim sobald er vierzehn Jahre alt ist.