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Clais von Gielsdorf (Gylstorp), Gobel Roysgin und sämtliche Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Johanna, Witwe des Tilman von Endenich (Enth-), und ihre Tochter Fya bekannt haben, dass sie dem Bonner Kanoniker Welter von Isweiler (Yswilre) eine Erbjahrrente von 2 Mark, 6 Schilling und 6 Pfennigen Kölner Pagaments für eine ihnen bezahlte Geldsumme verkauft haben. Die Rente ist am Martinstag [11. November] aus einem Haus in der Straßburger Gasse (Straysburgergassen) zwischen den Häusern des Herman Nyttenachz und des Sohnes des Johann Vogils zu zahlen. Von diesem Haus zahlt man jährlich am Martinstag der Kommende Ramersdorf (-torp) 5 Schilling und 6 Pfennige kölnisch. Johanna und Fya haben das Haus ihrem Lehnherrn aufgetragen und gebeten, Welter zu belehnen. Und der Lehnherr hat ihn belehnt wie üblich. Dann hat Welter das Haus der Johanna erblich geliehen zu einem Zins von 3 Mark kölnisch, zahlbar am Martinstag an Welter bzw. seine Rechtsnachfolger. Wenn die 3 Mark nicht termingerecht gezahlt werden, können Welter oder seine Nachfolger sich an dem Haus schadlos halten, wie es Recht und Gewohnheit ist. Weil Johanna und Fya für sich und Winkin, Johannas Sohn, der außer Landes ist, gemäß Erbrecht Welter Währschaft leisten müssen, haben beide beschworen, dass sie aus Not die Rente verkaufen mussten und sonst kein Gut besitzen; darum weisen die Schöffen für Recht, dass sie die Rente verkaufen durften und Winkin oder ihre Erben nicht widersprechen und Ansprüche erheben können. - Die Schöffen kündigen ihr gemeines Siegel auf Ersuchen beider Parteien an. ... gegeven up senthe Mertins auent mitz wintere 1347.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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