Ausführung des Gesetzes vom 6. Juli 1875 über Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften: Amtsbezirk Neuenhaus Enthält u.a.: Anlage von Schutzwaldungen in den Gemeinden Scheerhorn und Berge, Amt Neuenhaus; Polizeiverordnung zur Beseitigung von Sandwehen; Angaben über die Koste für die Wahrnehmung der kommissarischen Geschäfte bei Bildung einer Waldgenossenschaft in der Scheerhorn-Berger-Mark

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Niedersächsisches Landesarchiv
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