Wenzeslaus, päpstlicher Protonotar und Dekan des Domstifts Passau und päpstl. Generalcollector für die päpstlichen Einkünfte in der Salzburger Diözese, beurkundet, dass Friedrich, genannt Schenkch, Pfarrherr in der freien Stadt Passau, mit Willen des Bischofs Georg von Passau über die Annaten oder die Früchte des ersten Jahres seiner Pfarrpfründe, auf welche die apostolische Kammer Anspruch hat, sich mit ihm auf die Zahlung von 25 Pfd. Pfennig an die apostolische Kammer vereinbart hat. Der Aussteller quittiert über diesen Betrag.