Mecklenburgisches Fürstenhaus (1-14)
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25 (1-14)
Abt. VIII. Rep. 2 Kastenarchiv Techen
Kastenarchiv Techen >> 01. Gesamte Archivalien
1521-1910
1. Tabelle aller Regierenden Herzöge von Mecklenburg. - 2. Extrakte über Lehnbriefe die Herzöge Heinrich und Albrecht von 1521-1586. - 3. Kurze Historische und aus Authenticis Documentis & actis fideliter gezogene Information, von dem Ursprung und Verfolg des Königlichen-Preußischen und Markgräflich-Brandenburgischen Eventualsuccessionsrechts von 1708. - 4. Gründliche Wiederlegung des ohnlängst herausgekommenen Pro Memoria wegen des Hoch-Fürstl. Mecklenburg-Strelitzschen Gesuchs in puncto Juris Condominii bey denen Landtagessachen dem Land- und Hofgerichte und Fürstl. Consistorio nebst Beylagen von 1739. - 5. In Rechten und Geschichten begründeter Erweis daß in dem herzöglich-mecklenburgischen Hause die Testamentarische wie auch Mütterliche Vormundschaften den Gesetzlichen Vorgehen und das solchem nach der Durchl. verwitweten Frau Herzogin von Mecklenburg-Mirow Elisabeth Albertina gebohrner Herzogin zu Sachsen die Fürstliche Vormundschaft und Regentschaft über dero Fürstl. Familie und gesamte herzoglich-streltzische Lande nach Inhalt des vön höchst dero Herrn Gemahls weyland Herrn Herzogs Carl Ludewig Friederichs hochfürstlichen Durchlaucht errichteten Letzten Willens ohnstreitig zustehe mithin diesselbe von Ihro hochfürstl. Durchlaucht dem Regierenden Herrn Herzog von Mecklenburg-Schwerin weder nach allgemeinem noch besonderem Rechte viel weniger nach dem neuerlich zum Nachtheil der Fürstlichen Stammsvettern errichteten Vertrag vom 14. November 1752 herausgegeben 1753. - 6. Ein Gedicht auf die am 11. Oktober 1774 zu Schwerin vollzogene Vermählung seiner Königlichen Hoheit des durchlauchtigsten Prinzen und Herrn Friedrich Erbprinzen zu Dänemark und Norwegen mit der Durchlauchtigsten Prinzessin und Frau Sophia Friederica Herzogin zu Mecklenburg in Musik gesetzt von Carl August Friederich Westenholtz Herzöglicher Kapellmeister. - 7. Vorläufige Darstellung des Rechts des Durchlauchtigsten Herzoglichen Mecklenburgischen Hauses von den durch das Absterben des Durchlauchtigsten Churfürsten und Herrn Maximilian Joseph zu Bayern gegenwärtig erledigen und dem Reiche eröffneten Lehnen eins oder das Andere in specie die Landgrafschaft Leuchtenberg von Kaiserlicher Allerhöchster Majestät und dem Reiche allerunthänigst zu verlangen und zu gewärtigen Schwerin 28. Februar 1778. - 8. Erzählung und Beurtheilung der über den Gerichtsstand in der Schwedter Successionsangelegenheit entstandenen Streitigkeiten geschrieben in Berlin im Monat Dezember 1790. - 9. Rechtfertigung der ergriffenen Appelation wider des in der Schwedter Successionsangelegenheit am 16. Juni 1791 publizierte Schiedsrichterliche Erkenntnis erster Instanz von Seiten seiner herzoglichen Durchlaucht des regierenden Herrn Herzogs Friedrich Franz zu Mecklenburg als Testamentserben der hochseligen verwitweten Frau Herzogin Luise Friderike zu Mecklenberg geborene Herzogin zu Würtemberg Appellanten wider Ihre Königlichen Hoheiten die Frauen Prinzesinnen Töchter des hochseligen Herrn Markgrafen Friedrich Heinrich zu Brandenburg Schwedt Appellaten. - 10. Der neue Schwedter Prozeß oder Rechtfertigungsschrift nach Berufung auf die Zweite Instanz gegen den in der Schwedter Successionsangelegenheit besonders über den Legitimationspunkt von dem Instructionssenat des Königlichen Kammergerichts zu Berlin gefällten am 10. April 1794 eröffneten schiedsrichterlichen Ausspruch von Seiten seiner Herzoglichen Durchlaucht des Herrn Friedrich Franz regierenden Herzog zu Mecklenburg wider ihre Königlichen Hoheiten die Fünf Frauen Prinzessinnen Töchter der hochseligen Herren Markgrafen Friedrich Wilhelm und Friedrich Heinrich zu Brandenburg Schwedt nebst 25 Anlagen erschienen in Rostock 1794. - 11. Regulativ über die am 22. April 1865 zu Schwerin stattfindende feierliche Beisetzung ihrer Königlichen Hoheit der allerdurchlauchtigsten Großherzogin und Herrin Anna Maria Wilhelmine Elisabeth Mathilde regierenden Großherzogin von Mecklenburg, Fürstin zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Gräfin zu Schwerin der Lande Rostock und Stargard Herrin geborene Prinzessin von Hessen und bei Rhein. - 12. Regulativ über die am 11. April 1871 zu Ludwigslust stattfindende Beisetzung weiland ihrer Königlichen Hoheit der Durchlauchtigsten Frau Auguste Friederike, verwitweten Frau Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin gebornen Prinzessin von Hessen-Homburg. - 13. Quittungen und Wappensiegel, Abdruck gefunden in der Schulstraße bei Bauarbeiten. - 14. Gründliche Remonstration und Fürstellung worin mit stattlichen/ aus beygefügten Urkunden und Documentis gezogenen Rationibus, Mäniglich hell und klar für Augen gelegt wird daß in dem Herzogtum Mecklenburg keinesweges ein Jus Primogeniturae introduciret noch einmal daruf gedacht worden sondern das vielmehr Kraft der Ersten und aller andern Investituren und Lehnbriefen in ermeldeten Herzogtum Mecklenburg stets und biß anhero allemal Zwo Hauptlinien als Primo & Secundogenitorum Dominorum Ducum Megapolensium, wie auch zwo diverse Landesregierungen unverrückt gewesen und dahero die Succession in da vacante herzogthum Mecklenburg Güstrowschen Antheils Herrn Herzog Adolphii Fridericii Hochfürstl. Durchl. einzig und allein zusteht.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ