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Übergabe von Objekten des öffentlichen Vermögens aus der Verwaltung der Landesregierung in die verwaltungsmäßige Zuständigkeit der nutznießenden Stelle gemäß Anordnung Nr. 54 vom 1. Okt. 1950 über die Richtlinien für die Verwaltung des öffentlichen Vermögens

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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