Papst Alexander IV. befiehlt allen Patriarchen, Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten, Prioren, Dekanen, Archidiakonen und andern Prälaten und deren Kapiteln, Konventen und Kollegien, daß - da in den meisten Kirchen die Zahl der Exspektanten die der Präbenden überschreitet - in jenen Kirchen, in denen mehr als vier aufgenommen sind, nur diese vier zugelassen bleiben und die übrigen Aufnahmen widerrufen werden; auch jene, die Präbenden und Benefizien zu vergeben haben, dürfen weitere Stiftsherrn nicht ernennen. "Execrabilis quorundam ambitio". "Datum" Neapel ("Neapoli") "Non. Aprilis pontificatus nostri anno primo".