Verpachtung des abteilichen Hofes zu Kröv. Christoph Pilckmann, Abt, und der ganze Konvent des Klosters Steinfeld bekunden, dass sie ihr Haus und Hof in Kröv mit allem Zubehör, wie die Register es ausweisen, Vaegtz Thomaßen und seinen Erben auf ewig verliehen haben. Es folgen die einzelnen Bedingungen: Abgabe der dritten Traube. Baten: die Wiese auf der Alffen, ein Weingarten in der Gießarcken, ein Driesch auf dem hohlen Wege. Der Pächter soll dem Hof vorstehen und alle Abgaben leisten. Den Lehnleuten soll er einen Eimer Wein geben, wenn sie das Weistum sprechen. Alle einkommenden Zinse und Pachten erhält die Abtei. Da Thomas keine Leibeserben hat, auch keine zu erwarten sind, ist vereinbart, dass Abt und Konvent einen aus seinen nächsten Verwandten auswählen. Wenn Thomas die Absicht hat, noch zu Lebzeiten einen Nachfolger einzusetzen, soll er ihn den Verpächtern präsentieren, und er wird von diesen nur dann angenommen, wenn er ihnen qualifiziert erscheint. Bei Säumigkeit des Pächters fällt der Hof an die Abtei zurück. Es siegeln Abt und Konvent.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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