Anspruch auf Befreiung von der appellatischen Forderung nach 2200 Rtlr. und Wiedereinsetzung in die der Appellatin in erster Instanz zugesprochenen Güter zu Garath (Hzm. Berg, Amt Monheim; Stadt Düsseldorf) unter Berufung auf Kapitel 88 des jül.-berg. Landrechts. Die Gebrüder Dietrich Wilhelm und Wolfgang Wilhelm von der Horst schlossen am 3. Juli 1677 einen Erbteilungsvertrag, der auch von Wolfgang Wilhelms Frau Catharina Charlotte Ernestina von Velbrück zu Garath unterzeichnet wurde. Dabei erhielt der ältere Dietrich Wilhelm das Haus Düssel (Hzm. Berg, Amt Solingen; Kr. Düsseldorf-Mettmann) ungeteilt, während Wolfgang Wilhelm ein darauf lastendes Kapital von 2200 Rtlr. übernahm, wofür er Hab und Gut verschrieb. Der Betrag war von den Gebrüdern am 17. Juli 1674 von den Jesuiten in Köln aufgenommen worden. Nach Wolfgang Wilhelms Tod ging seine Frau mit Ferdinand von Frenz zu Frentz eine zweite Ehe ein und starb ohne Kinder. Während ihr Mann ihre „mobiliar güther“ erbte, fielen ihre Stock- und Stammgüter an ihren schwachsinnigen Bruder Heinrich Adolph von Velbrück und von diesem auf die Appellantinnen als nächste Erben. Die Appellatin wandte sich wegen der Schuld von 2200 Rtlr. unter Berufung auf den Vertrag ihres Mannes und ihres Schwagers an die Schwestern Velbrück wegen Schadloshaltung. Diese argumentierten, die Schuld stamme nicht von Charlotte Ernestina von Velbrück, sondern von ihrem ersten Mann, im übrigen sei der Vertrag nie zur Ausführung gelangt, da bestimmte, dem Wolfgang Wilhelm zugeteilte Güter nicht übergeben worden seien. Von der ersten Instanz wurde die Witwe Dietrich Wilhelms zur Befriedigung ihrer Forderungen in Güter der Appellantinnen zu Garath immittiert. Die Jesuiten zedierten den Grafen von Velbrück 1745 ihre Forderungen. 1749 ergeht ein mandatum attentatorum revocatorium, cassatorium et inhibitorium, da die Richter erster Instanz ungeachtet des am RKG anhängigen Prozesses weiter verhandelt und ein Urteil gefällt hatten. Das RKG bestätigte am 9. Mai 1757 das Urteil der Vorinstanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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