Äbtissin Felicitas zu Herford ./. Hermann von Quernheim wegen rückständiger Lehnpacht: Forderung nach Abtretung seines freien Hofes, genannt Odenhauser Hof, in der Stadt: Bestreitung der Zuständigkeit von Bürgermeister und Rat als Gerichtsinstanz (Prozeß vor dem Hofgericht in Düsseldorf)