Abt Erasmus von St. Emmeram bekundet, dass er Augustin Müllner, vormals von Oberndorf, und seiner Ehefrau Katherine Erb- und Baurecht auf der Mühle des Klosters nyderhalb Pentling und in der Hofmark dort zusammen mit den Weingärten und anderen Zugehörungen gegeben hat. Sie und ihre Erben sollen die Mühle persönlich betreiben, Schäden beheben, da die Mühle unter dem vorherigen Müllner baufällig geworden sei, und davon Grundzins und Stiftsleistungen sowie rays, Steuer, Vogtei und Scharwerk entrichten. Auch an die Alte Kapelle in Regensburg ist eine ablösbare Gült zu entrichten. Am Kaufpreis wurde wegen Baufälligkeit der Mühle Nachlass gewährt. S: Abtei von St. Emmeram

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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