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Klage 1. des Herman Spanier, 2. der Katrina, Witwe Herman Soppe, 3. des Wyne Wynen in Borken ./. die Stadt Borken. Berndt Gobels, Sohn der Luetgen, Witwe Henrich Kipgens in Wesel, hat i. J. 1530 seinen Bruder Berndt Kipgens in Borken vor den Schöffen in Borken verklagt; die Klage wurde abgewiesen. Dann hat i. J. 1534 die Witwe Kipgens wiederum den Bernt Kipgens vor dem Gericht in Borken verklagt, als dessen Bruder Tonnies gestorben war. Auch diese Klage wurde abgewiesen, weil es sich um dieselbe rechtskräftig entschiedene Sache handelte. Die Witwe Kipgens wandte sich nun an den Rat in Wesel. Dieser pflegte Verhandlungen mit dem Rat in Borken und schrieb dann an den Bischof von Münster: die Parteien hätten vereinbart, dass die Streitigkeit nochmals vor dem Drosten Jost van Vorden in Borken verhandelt und von diesem entschieden werden solle; der Bischof möge das Weitere veranlassen. Dies entsprach (wie die Stadt Borken behauptet) nicht der Wahrheit. Bernt Kipgens ließ sich auf nichts mehr ein. Der Rat in Wesel erlaubte darauf der Witwe Kipgens, Güter von Borkener Bürgern in Wesel mit Arrest zu belegen (bekümmern). Dies geschah dann bei Gütern der jetzigen Kläger. So wurden der Witwe Soppe bzw. ihrem Mann 5 Sack Molts, dem Spanier Wein und Gerste bekümmert. Die Kläger verlangen daher Schadensersatz von der Stadt Borken. Die Witwe Soppe führt auch aus, der Rat in Borken habe ihr verboten, sich dem Gericht Wesel zu stellen. Sie bittet den Rat in Münster, beim Landtag die Abgesandten von Borken zu belehren, dass ihr Schadensersatz geleistet werden müsse. 1544 wird vereinbart, dass der Rat in Münster einen Termin zur gütlichen Beilegung und zur endgültigen Entscheidung ansetzen solle. Entscheidung fehlt.

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Stadtarchiv Münster
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