Äbtissin, Propst und sämtliche Jungfern des Kl. Wormeln (Wurmelen) schließen mit Leonhard Crux, Ratsherr der Stadt Brakel1), und dessen Sohn Johannes Crux in Gegenwart des Bürgermeisters Wickede folgenden gütlichen Vergleich und Vertrag: Vater und Sohn Crux bitten das Kloster, ihre Tochter bzw. Schwester Anna Engele (Angele) Crux als geistliche Jungfer „auf- und anzunehmen und sie zeitlebens zu versorgen“. Die Eltern, Leonhard Crux und Anna Katharina Kersting, müssen versichern, dass ihre Tochter „in rechtmäßiger Ehe gezeugt und geboren sei“, und Vater und Sohn sollen dem Kloster noch vor der Profeß 400 Rtlr und das Kostgeld für ein Jahr in Höhe von 20 Rtlr. zahlen. Der Vater verpflichtet sich, die zum Noviziat und zur Profession nötigen Kleider anzuschaffen und bei der Profession „eine standesmäßige Rekreation“ zu geben. Sollte die Tochter „durch die Gnade Gottes zur Professsion gelangen“, so soll sie die von den 400 Rtlr. jährlich zu erzielende Hälfte der Zinsen, nämlich zehn Rtlr, lebenslang genießen.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view