Bischof Johann von Münster, Administrator zu Osnabrück und Paderborn, schließt wegen der Unruhe in der Stadt Paderborn folgenden Vergleich. Verpflichtung der Bürgermeister und Bürgerschaft zu Paderborn auf die alten und neuen Verträge. Vorbehaltlich der reicheinheitlichen Religionsverordnung Einhaltung des Religionsfriedens, auch in der Marktkirche. Bürgermeister und Rat zu nachlässig bei der Bestrafung der Aufrührer, daher Abfindung des Fürsten. Prozeß des Fürsten gegen die Rädelsführer. Einvernehmen zwischen Domkapitel und der Stadt. SA des Bischofs, der Stadt Paderborn, des Domkapitels, Johann von Büren, Friedrich Westphalens, Drost zu Dringenberg, Philipps von Hoerde zu Boke, und Schoneberg Spiegel zum Desenberg, für die Ritterschaft, Bürgermeister und Rat zu Warburg und Brakel für die Städte. Je eine Ausfertigung für den Fürsten, die Stadt und das Domkapitel. US H. Katherus

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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