Bewilligung des Römischen Königs Sigmund an den Kurfürsten Friedrich I. von Brandenburg, die Reichspfandschaft an dem Schultheißenamt und Gerichts, dem Zoll, Zeidelgericht und Honiggeld zu Nürnberg etc.den dasigen Magistrat verhypothekieren zu dürfen.

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Staatsarchiv Nürnberg