Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Sohn Pfalzgraf Philipp, Dompropst zu Mainz und Pastor zu Kirchberg, einerseits und Wilhelm von Löwenstein (Lewenstein) und Friedrich [Schenk] von Schmidtburg (Fritz von Schmiedburg) andererseits Irrungen über das Patronatsrecht der Kaplanei zu Gemünden, im Bezirk der Pastorei Kirchberg (Kirchperg) im Mainzer Bistum, gehalten haben. Beide Seiten hatten das Präsentationsrecht für die Kaplanei gefordert und auch einen Kandidaten gegenüber der Dompropstei präsentiert, ein Rechtsaustrag vor dem dortigen Offizial hatte ein Urteil zugunsten des Kandidaten Philipps erbracht. Kurfürst Philipp hat sodann in der Sache gütlich bereden lassen, dass sein Sohn fortan die Gegenpartei bei ihrem Patronatsrecht unbeirrt lassen soll, wogegen diese dem Kandidaten des Pfalzgrafen, namentlich Meister Franziskus Heukman [oder Heickman?], diesmal ihre Zustimmung geben will. Ab der nächsten Vakanz sollen Wilhelm, Friedrich und ihre Erben das Patronatsrecht frei ausüben, die Gerichtskosten hat jede Seite selbst zu tragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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