Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Johann Ritter, perpetuierter Vikar der Kirche zu Weinburg (Winberg), wegen seines guten Willens, den er dem Pfalzgrafen dienstlich gezeigt hat, dass er zu Lebzeiten und solange er die Kirche innehat vom Pfalzgrafen jährlich in sein Weinfass einen Fuder Wein aus den Gewächsen zu Weinburg (Winneberg) durch den Zinsmeister zu Hagenau im Herbst oder zu St. Martin erhalten soll. Alternativ kann ihm der für das Jahr entsprechende Geldwert gegeben werden. Der Pfalzgraf gebietet Balthasar im Hof, Zinsmeister, und allen zukünftigen Zinsmeistern zu Hagenau, dass sie Johann Ritter diesen jährlichen Fuder Wein gegen Quittung ausrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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