Implorationis Auseinandersetzung um Verwaltung und Vergabe von Stipendien und Renten
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(1) 0168
Rep. 29, Nr. 411
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
(1756-1765) 18.11.1765-19.09.1770
Kläger: (2) Adam Christoph Hausschild, Syndikus von Greifswald namens der Familie von Droysen sowie seit 1780 die Familie von Balthasar, der Rat von Greifswald und das Greifswalder Hofgericht
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P)
Fallbeschreibung: Der verstorbene Hofrat und Procurator Domaniorum Droysen hat in seinem 1756 errichteten Testament 3.000 Rtlr ad pias causas gestiftet, die teilweise für ein Stipendium an die Angehörigen der Familien von ihm und seiner Frau bzw. an Witwen aus beiden Familien, teils aber auch an Hofgerichts- und Ratswitwen ausgezahlt werden sollen. Die Verwaltung hat er dem Rektor der Universität übertragen. Dieser hat die Nominierung zu den Stipendien und Witwengeldern der Witwe Droysens übertragen, wogegen die Familie Droysen sich wehrt, da sie von der Witwe zugunsten von deren Familie benachteiligt wird und die Witwe bei der Anlage der Gelder nicht dem Willen des Stifters folgt. Der Kl. bittet, den Willen des Stifters zu beachten und ihnen auf Verlangen die Rechnungen über die Stipendien vorzulegen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 26.11.1765 zur Antwort auf, die am 28.01.1766 eingeht und in der die Bekl. ihr Verhalten damit verteidigen, daß die Witwe Droysens dessen Universalerbin geworden war und auf dem Präsentationsrecht bestanden habe. Um einem Prozeß aus dem Weg zu gehen, habe die Universität nachgegeben. Die Präsentationen seien bisher nicht einseitig vorgenommen worden, alle anderen Beschwerden unberechtigt, weshalb die Bekl. um Abweisung der Klage bitten. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 29.01. mit. Am 24.10. erneuert der Kl. seine Beschwerden und fordert Einsicht in die Abrechnung der Testamentsgelder, das Tribunal fordert die Bekl. am 17.11.1766 zur Antwort auf. Am 02.01.1767 gibt die Universität Auskunft über die Stipendien- und Rentenvergabe, verweigert aber die Rechnungslegung. Daraufhin schließt das Tribunal am 07.01. die Beweisaufnahme, am 19.01., 04.05., 06.07. und 19.10.1767 sowie am 18.01.1768 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 10.04.1769 fordert das Tribunal die Bekl. zur Vorlage ihrer Administrationsrechnungen auf und weist an, die Hälfte der Stipendien und Renten an Mitglieder der Familie Droysen auszuzahlen. Am 30.06. bittet der Kl., die Bekl. bei Strafandrohung zur Vorlage der Rechnungen binnen 3 Wochen aufzufordern. Das Tribunal setzt den Bekl. am 05.07. eine 6wöchige Frist. Am 31.08. legen die Bekl. die Abrechnung vor, die das Tribunal dem Kl. am 01.09.1769 mitteilt. Am 14.09.1770 bitten die Bekl. um Erklärung des Urteils zur Auswahl der Stipendiaten, werden aber am 18.09.1770 abgewiesen. Am 25.02.1780 bitten die Bekl. darum, von den Kl.n eine Äußerung wegen der verzinslichen Anlage des Droysenschen Legats einzuholen, das Tribunal fordert die Kl. am 04.03. entsprechend auf. Am 26.05. und 11.07. bittet die Familie Droysen um Fristverlängerung zur Konsensfindung in der Familie, die sie am 27.05. und 12.07. erhalten. Am 01.09. teilen die Familien Balthasar und Droysen mit, daß sie sich mit dem Hofgericht und dem Greifswalder Rat auf einen Vergleich geeinigt hätten und bitten, diesem den Bekl. mitzuteilen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 20.09.1780.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1765 2. Tribunal 1765-1770, 1780-1781
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Testament des Abraham Droysen vom 26.02.1756; Vollmacht von F. Droysen, M. P. B. Droysen, Archivar an St. Nikolai zu Stralsund namens seiner Geschwister und F.B. Droysen, Pastor zu Altefähr für Syndikus Hausschild vom 01.11.1765; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 03.12.1765 und der Bekl. für Palthen vom 26.01.1767; Abrechnung über das Droysensche Legat 1760-1769; Auszüge aus den Hofgerichts- und Ratsprotokollen vom 02. und 03.05.1780; ERklärung der Familie von Balthasar vom 23.08.1780
Beklagter: Rektor und Konzil der Universität Greifswald
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (A & P)
Fallbeschreibung: Der verstorbene Hofrat und Procurator Domaniorum Droysen hat in seinem 1756 errichteten Testament 3.000 Rtlr ad pias causas gestiftet, die teilweise für ein Stipendium an die Angehörigen der Familien von ihm und seiner Frau bzw. an Witwen aus beiden Familien, teils aber auch an Hofgerichts- und Ratswitwen ausgezahlt werden sollen. Die Verwaltung hat er dem Rektor der Universität übertragen. Dieser hat die Nominierung zu den Stipendien und Witwengeldern der Witwe Droysens übertragen, wogegen die Familie Droysen sich wehrt, da sie von der Witwe zugunsten von deren Familie benachteiligt wird und die Witwe bei der Anlage der Gelder nicht dem Willen des Stifters folgt. Der Kl. bittet, den Willen des Stifters zu beachten und ihnen auf Verlangen die Rechnungen über die Stipendien vorzulegen. Das Tribunal fordert die Bekl. am 26.11.1765 zur Antwort auf, die am 28.01.1766 eingeht und in der die Bekl. ihr Verhalten damit verteidigen, daß die Witwe Droysens dessen Universalerbin geworden war und auf dem Präsentationsrecht bestanden habe. Um einem Prozeß aus dem Weg zu gehen, habe die Universität nachgegeben. Die Präsentationen seien bisher nicht einseitig vorgenommen worden, alle anderen Beschwerden unberechtigt, weshalb die Bekl. um Abweisung der Klage bitten. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 29.01. mit. Am 24.10. erneuert der Kl. seine Beschwerden und fordert Einsicht in die Abrechnung der Testamentsgelder, das Tribunal fordert die Bekl. am 17.11.1766 zur Antwort auf. Am 02.01.1767 gibt die Universität Auskunft über die Stipendien- und Rentenvergabe, verweigert aber die Rechnungslegung. Daraufhin schließt das Tribunal am 07.01. die Beweisaufnahme, am 19.01., 04.05., 06.07. und 19.10.1767 sowie am 18.01.1768 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 10.04.1769 fordert das Tribunal die Bekl. zur Vorlage ihrer Administrationsrechnungen auf und weist an, die Hälfte der Stipendien und Renten an Mitglieder der Familie Droysen auszuzahlen. Am 30.06. bittet der Kl., die Bekl. bei Strafandrohung zur Vorlage der Rechnungen binnen 3 Wochen aufzufordern. Das Tribunal setzt den Bekl. am 05.07. eine 6wöchige Frist. Am 31.08. legen die Bekl. die Abrechnung vor, die das Tribunal dem Kl. am 01.09.1769 mitteilt. Am 14.09.1770 bitten die Bekl. um Erklärung des Urteils zur Auswahl der Stipendiaten, werden aber am 18.09.1770 abgewiesen. Am 25.02.1780 bitten die Bekl. darum, von den Kl.n eine Äußerung wegen der verzinslichen Anlage des Droysenschen Legats einzuholen, das Tribunal fordert die Kl. am 04.03. entsprechend auf. Am 26.05. und 11.07. bittet die Familie Droysen um Fristverlängerung zur Konsensfindung in der Familie, die sie am 27.05. und 12.07. erhalten. Am 01.09. teilen die Familien Balthasar und Droysen mit, daß sie sich mit dem Hofgericht und dem Greifswalder Rat auf einen Vergleich geeinigt hätten und bitten, diesem den Bekl. mitzuteilen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 20.09.1780.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1765 2. Tribunal 1765-1770, 1780-1781
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Testament des Abraham Droysen vom 26.02.1756; Vollmacht von F. Droysen, M. P. B. Droysen, Archivar an St. Nikolai zu Stralsund namens seiner Geschwister und F.B. Droysen, Pastor zu Altefähr für Syndikus Hausschild vom 01.11.1765; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 03.12.1765 und der Bekl. für Palthen vom 26.01.1767; Abrechnung über das Droysensche Legat 1760-1769; Auszüge aus den Hofgerichts- und Ratsprotokollen vom 02. und 03.05.1780; ERklärung der Familie von Balthasar vom 23.08.1780
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:29 AM CET