Entschädigungsklage der Stadt und des Stifts Herrenberg gegenüber württembergischen Städte und Ämter
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bü 30
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 54 Bauernkrieg
Bauernkrieg >> 2. Akten >> 1. Österreichische Regierung in Württemberg >> 1.4. Österreichischen Regierung in Württemberg: Nachtragsakten von 1824
1527-1528
Bemerkung von Günzler:
Als die aufrührerischen Bauern kurz nach der Weinsberger Bluttat auch Stuttgart eingenommen und dort ihr Hauptquartier aufgeschlagen hatten, zog der Bauernhauptmann Hans Wunderer, um sich mit den Hegauer und Schwarzwälder Bauern in Verbindung zu setzen, nach Herrenberg. Die Stadt Herrenberg war allerdings mit einer Besatzung vom Schwäbischen Bund belegt. Sie weigerten sich die Stadtore zu öffnen und wurden daraufhin im Sturm durch die Bauern eingenommen. Nachdem nun wenige Tage danach die Bauernschaft durch den Schwäbischen Bundeshauptmann Jörg Truchsess zwischen Herrenberg und Böblingen geschlagen, der Bauernaufruhr insgesamt gedämpft wurde und die österreichische Regierung wieder nach Stuttgart zurückkam, so traten in der Folge auch die Herrenberger gegen diejenigen Städte und Ämter, welche ihre Leute bei der Erstürmung von Herrenberg unter der aufrührerischen Bauern stehen hatten, mit einer Entschädigugnsklage auf. Die Herrenberger berechnen ihren Schaden auf etwa 5.000 fl.
Die in dem vorliegenden Faszikel enthaltenen Beantwortungen sind nun deswegen merkwürdig (sic! von Günzler), da von jeder Stadt und Amt angezeigt wird, wie sich der Bauernaufruhr im Unter- und Oberland nach und nach verbreitete, und dass das Unterland durch bedrohliche Aufforderung der fränkischen Bauern sowie das Oberland vornehmlich durch die Hegauer und fürstenbergischen Bauern in die Aufruhr mitverwickelt wurden.
Bei Herrenberg kamen auf diese Art im Lager der Bauern abgeordnete Mannschaften von Alpirsbach, Backnang, Balingen, Bebenhausen, Bottwar, Brackenheim, Bulach, Calw, Derdingen, Dornstetten, Güglingen, Hirsau, Marbach, Merklingen, Nagold, Neuenbürg, Rosenfeld, Sulz, Tübingen, Tuttlingen, Vaihingen und Wildberg zusammen. Die beklagten Städten entschuldigen sich damit, dass sie zuvor ruhig gewesen und nur durch Gewalt und Drohungen wider ihren Willen gedrungen wurden, den Bauern auch von ihren Ämtern Leute beizugeben. Hernach hatten sich zwar manche unzufriedene Bürger auf die Seite der Bauern geschlagen, aber ohne Verschulden der Obrigkeit. Von ihren Leuten sei keiner unter den Anführern gewesen.
Es wird dagegen argumentiert, dass die Herrenberger sich die Erbitterung der Bauern selbst zuzuschreiben hätten. Bei Herzog Ulrichs Einfall hätten sie der von der Landschaft eingelegten Besatzung das Schießen verboten und somit dem Herzog die Stadt preisgegeben. Danach hätten sie selbst an den Bauernhauptmann Matern Feuerbacher geschrieben. Unter den bauerischen Haufen wären zudem die Herrenberger Amtsflecken die ersten gewesen. Die Herrenberger hätten sich das erfolgte Unglück mit ihrem eigenen Betragen selbst zuzuschreiben.
Aus dem Aktenfaszikel ist nicht zu ersehen, dass Herrenberg an ihren erlittenen Schaden etwas vergütet worden wäre.
Als die aufrührerischen Bauern kurz nach der Weinsberger Bluttat auch Stuttgart eingenommen und dort ihr Hauptquartier aufgeschlagen hatten, zog der Bauernhauptmann Hans Wunderer, um sich mit den Hegauer und Schwarzwälder Bauern in Verbindung zu setzen, nach Herrenberg. Die Stadt Herrenberg war allerdings mit einer Besatzung vom Schwäbischen Bund belegt. Sie weigerten sich die Stadtore zu öffnen und wurden daraufhin im Sturm durch die Bauern eingenommen. Nachdem nun wenige Tage danach die Bauernschaft durch den Schwäbischen Bundeshauptmann Jörg Truchsess zwischen Herrenberg und Böblingen geschlagen, der Bauernaufruhr insgesamt gedämpft wurde und die österreichische Regierung wieder nach Stuttgart zurückkam, so traten in der Folge auch die Herrenberger gegen diejenigen Städte und Ämter, welche ihre Leute bei der Erstürmung von Herrenberg unter der aufrührerischen Bauern stehen hatten, mit einer Entschädigugnsklage auf. Die Herrenberger berechnen ihren Schaden auf etwa 5.000 fl.
Die in dem vorliegenden Faszikel enthaltenen Beantwortungen sind nun deswegen merkwürdig (sic! von Günzler), da von jeder Stadt und Amt angezeigt wird, wie sich der Bauernaufruhr im Unter- und Oberland nach und nach verbreitete, und dass das Unterland durch bedrohliche Aufforderung der fränkischen Bauern sowie das Oberland vornehmlich durch die Hegauer und fürstenbergischen Bauern in die Aufruhr mitverwickelt wurden.
Bei Herrenberg kamen auf diese Art im Lager der Bauern abgeordnete Mannschaften von Alpirsbach, Backnang, Balingen, Bebenhausen, Bottwar, Brackenheim, Bulach, Calw, Derdingen, Dornstetten, Güglingen, Hirsau, Marbach, Merklingen, Nagold, Neuenbürg, Rosenfeld, Sulz, Tübingen, Tuttlingen, Vaihingen und Wildberg zusammen. Die beklagten Städten entschuldigen sich damit, dass sie zuvor ruhig gewesen und nur durch Gewalt und Drohungen wider ihren Willen gedrungen wurden, den Bauern auch von ihren Ämtern Leute beizugeben. Hernach hatten sich zwar manche unzufriedene Bürger auf die Seite der Bauern geschlagen, aber ohne Verschulden der Obrigkeit. Von ihren Leuten sei keiner unter den Anführern gewesen.
Es wird dagegen argumentiert, dass die Herrenberger sich die Erbitterung der Bauern selbst zuzuschreiben hätten. Bei Herzog Ulrichs Einfall hätten sie der von der Landschaft eingelegten Besatzung das Schießen verboten und somit dem Herzog die Stadt preisgegeben. Danach hätten sie selbst an den Bauernhauptmann Matern Feuerbacher geschrieben. Unter den bauerischen Haufen wären zudem die Herrenberger Amtsflecken die ersten gewesen. Die Herrenberger hätten sich das erfolgte Unglück mit ihrem eigenen Betragen selbst zuzuschreiben.
Aus dem Aktenfaszikel ist nicht zu ersehen, dass Herrenberg an ihren erlittenen Schaden etwas vergütet worden wäre.
Archivale
Truchsess, Jörg = Georg III. von Waldburg-Zeil; Bundeshauptmann
Wunderer, Hans; Bauernhauptmann
Alpirsbach FDS
Backnang WN
Balingen BL
Böblingen BB
Bottwar = Großbottwar LB
Brackenheim HN
Bulach = Neubulach CW
Calw CW
Derdingen = Oberderdingen KA
Dornstetten FDS
Güglingen HN
Herrenberg BB
Herrenberg BB; Stift
Hirsau : Calw CW
Marbach am Neckar LB
Merklingen : Weil der Stadt BB
Nagold CW
Neuenbürg PF
Rosenfeld BL
Schwarzwald
Sulz am Neckar RW
Tübingen TÜ
Tuttlingen TUT
Vaihingen an der Enz LB
Weinsberg HN; Bluttat
Wildberg CW
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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