Schultheiß (zu Nellingen) und ein versammeltes Gericht von Nellingen, Scharnhausen und Heumaden entscheiden auf Klage des Propst, wie ein Lehen außerhalb Erbfalls übergeben werden darf.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...