Elisabeth Hurtin von Schönecken, Witwe zu Roetgen, bekennt, daß der (å) ehrenfeste Engelbrecht Hurt von Schönecken, Bruder der Ausstellerin und ehemaliger Herr zu Befort und Esch an der Sauer, Erbmarschall des Herzogtums Jülich, nach Luxemburger Rechtsbrauch unter anderem seinen pfandweisen Anteil an der Herrschaft Esch, Rodemacherer Anteil genannt, seiner Vollschwester, der Ausstellerin, hinterlassen hat. Die Ausstellerin verkauft dieses Erbe an Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herrn zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg und Neuerburg. Da sie die rechtsförmliche Übergabe vor dem Richter im Land Luxemburg wegen ihres körperlichen Zustandes und der Winterzeit nicht selbst vornehmen kann, bevollmächtigt sie ihren Tochtermann Wilhelm von der Horst, die Übergabe vor Claude (Glaude) von Orley, Herrn zu Linster (Lintzeren) und Montquintin, Ritterrichter des Herzogtums Luxemburg, an Graf Dietrich oder seinen Bevollmächtigten vorzunehmen. Sie bittet die ehrenfesten und frommen Georg von Boland (Bolant), Herrn zu Fischbach und Teilherr zu Esch, und Alexander Waldecker, Propst zu Arlon (Arle), beide Vasallen des Herzogtums Luxemburg, mit ihr zu siegeln. Sr.: Die Ausstellerin und auf ihre Bitte hin Georg von Boland und Alexander Waldecker. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh., 2 u. 3 besch. - Rv.