Streitigkeiten zwischen der Stadt Dinkelsbühl und dem Amt Rötlen wegen des von seiten Dinkelsbühls den Untertanen zu Bösenlustnau und Wört mittelst Abpfändung eines Rosses verwehrte Einhüten sowie auch das Geäckerich in dem sogenannten dinkelsbühlischen Stangholz, der Versteuerung desselben Guts durch Mathis Ochsen zu Winstetten als ellwangischem Lehensmann mit Bürgerrecht zu Dinkelsbühl, der Abstrafung der Frevler auf eines jeden Grund und Bodens, der Wahl der Vierer zu Wört und der Wässerung des Mathis Ochs zu Winstetten, worüber in dem Vertrag von 1554 nachzusehen ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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