Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt seinem Knecht Mühlhans (Mulhansen) im Amt Bretten treuer Dienste wegen eine Gülte von 6 Gulden und 6 Malter Korn auf Lebtag. Die Gülte soll ihm der Keller zu Bretten, derzeit Johannes Döckelmann (Dockelman), jährlich zu Martini [11.11.] ausrichten. Dafür soll Mühlhans dem Pfalzgrafen treu dienen, solange er vermag. Der Pfalzgraf befreit ihn darüber hinaus auf Lebtag von Wacht, Hut und anderen bürglichen Beschwerungen zu Bretten, wobei auf Mühlhansens derzeitigen und zukünftigen bedepflichtigen Gütern die üblichen Dienstbarkeiten lasten sollen. Nach dem Tode des Knechts soll diese Verschreibung kraftlos sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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