Instruktion für Andreas von Schwarzenstein, der den Auftrag erhält, insgeheim die Verhältnisse zwischen dem aus der Gefangenschaft entlassenen Landgrafen Philipp I. von Hessen und seinem Sohn Wilhelm, der währenddessen die Regierungsgeschäfte geführt hatte, sowie deren Gesinnungen in Religionsangelegenheiten auszukundschaften.