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Die Gebrüder Johann Franz und Philipp Wilhelm Freiherren von Harff übergeben ihrem Bruder Werner Friedrich Freiherrn von Harff zu Dreiborn die Verantwortung für ihre in den gemeinschaftlichen Erbangelegenheiten anhängigen Prozesse, nämlich wider die von Wachtendonk, von Eltz, von Hoensbroech und Beissel von Gymnich zu Schmidtheim, wegen der Häuser Binsfeld und Ringsheim. Ausf. Pap. 2 Lacksiegel, 2 Unterschriften.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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