Ruprecht von Haidau, seine Ehefrau Offmey und ihr Sohn Karl von Luckenpaint bekunden, dass Abt Albert und der Konvent von St. Emmeram ihnen das Eigengut des Klosters in Luckenpaint (U{e}ckenpeunt), das bisher Elsbeth, Schwester des verstorbenen Eberhard Chlafschinck innehatte, zu Leibrecht auf Lebenszeit gegen jährliche Zinsen an den Spitaler des Klosters übertragen hat. S1=A1. S2=A2. S3=A3