Johann Rohberg und der mitklagende Johann Christian Klotzsche, beide aus Wetitz, gegen Johann Gottlob Kopp, Besitzer des Ritterguts in Schweta bei Mügeln, wegen der Schafpferchung und der Umreißung der Brachfelder in der Mark Ockeritz halber entstandener Irrungen (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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