Der Gräfin von Schall-Riaucour als Gerichtsherrschaft zu Gaußig Beschwerde über die ihr, wegen der bei der Konfirmation der Käufe über ihrer Untertanen Güter bisher üblich gewesenen sogenannten Vorbehaltsklausel, gegebene Entscheidung

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Sächsisches Staatsarchiv
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