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Heinrich Hämerlin, Lehrer der Rechte, z.Zt. Advokat des Hofs zu Konstanz, gibt zu der Frage, ob die sogen. Altarleute, welche jährlich an Altäre zinsen, sonst aber keine Dienste leisten, sich den Klöstern zu ergeben haben, folgendes Gutachten: Nach dem gemeinen, geschriebenen Recht sind die Altarleute frei und haben keinen Herrn noch Vogt, doch soll der Zins geleistet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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