Übereinkunft zwischen dem Forstamt Zwiefalten namens der Finanzkammer für den Donankreis und den Brennholzberechtigten der Gemeinde Geisingen über die Abtretung von Staatswäldern an die Berechtigten gegen deren Verzicht auf ihre Brennholzforderungen Ausf., Geisingen, 1828 Januar 2

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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