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Der Generalvikar in spiritualibus der Konstanzer Kirche bestätigt der Äbtissin und dem Kv. des Kl. H. den Kaufvertrag mit Angehörigen des Geschlechtes von Freyberg vom Jahre 1396 [s. U. 20].
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Der Generalvikar in spiritualibus der Konstanzer Kirche bestätigt der Äbtissin und dem Kv. des Kl. H. den Kaufvertrag mit Angehörigen des Geschlechtes von Freyberg vom Jahre 1396 [s. U. 20].