Ordnung und Instruction, wie sich die Zoller und Gegenschreiber, auch Schultheissen und andere zum Zoll verordnete Personen im Herzogtum Württemberg mit Erfordern und Einziehen des Zolls verhalten ... sollen Gedruckt zu Stuttgart durch Johann Weyrich Rößlin 1618

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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