Herzog Wilhelm von Jülich-Berg bekundet, daß die von den Landständen des Herzogtums Jülich eingewilligte Erhebung von 20.000 Gulden zur Einlöse des Dingmals und der Kohlenberge zu Eschweiler nicht [stattgefunden hat] sowie diese Bewilligung den landständischen Privilegien nicht nachteilig sein solle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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