Johannes [de Castiglione], Bischof von Orvieto (Urbevetan.), schreibt dem Bischof von Würzburg, dessen Generalvikar und seinem Offizial: Der Kleriker der Diözese Mailand Jason de Pagnanis hatte in einem Prozess vor der römischen Kurie einen Rechtsanspruch auf die Pfarrei St. Veit und Katharina in Wülfershausen (Wolfrichshausen) erstritten, dann aber mit Johannes Müller einen Pfründentausch vereinbart und von diesem die Pfarrei Calci erhalten. Laut zweier ihm im Original vorgelegten und hier im Wortlaut inserierten Urkunden vom 24. Mai 1476 [vgl. eigene Regesten] hat daraufhin Papst Sixtus IV. dem Johannes Müller eine Provision auf die Pfarrei Wülfershausen verliehen und ein Mandat zur Exekution dieser Provision erlassen, in dem der Aussteller neben anderen Personen zum Exekutor der Provision bestellt wurde. Er befiehlt daher den Empfängern aufgrund des ihm erteilten päpstliche Auftrags, den Prozess um die Pfarrei Wülfershausen bekanntzumachen und Johannes Müller in den Besitz der Pfarrei und ihrer Einkünfte zu setzen. Er lässt dies von dem öffentlichen Notar Veit Steinmetz beurkunden. Zeugen: Der Priester Heinrich Utz und der Kleriker Konrad Rone. Aussteller: Bischof von Orvieto. Empfänger: Bischof von Würzburg, dessen Generalvikar und Offizial

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Staatsarchiv Würzburg
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