Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster belehnt Caspar Rotgers, Elschen Rotgers und Henrika Rotgers mit dem stiftslehnrührigen Gut Aßing, mit welchem zuvor Werner Hoeingbaum und dann Berendt Rotgers, Vater der genannten Geschwister, belehnt gewesen waren. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten fürstlich-münsterischen Hofgerichtsprokurator Henrich Schroder ausgehändigt, der auch den Lehneid leistet. Zeugen: Lic. Heinrich Modersohn und Lic. Bernhard Brümmer. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschrift des Zeugen Heinrich Modersohn