Catharina, Tochter in Geldern-Jülich etc., und Gaedert van Greveray, Suffraganbischof von Cambrai (Kamerik) machen einen Kontrakt zwischen den Karmelitern in Geldern und der Stadt Geldern dahin, dass die Einkünfte des Heiligtumes des Valenus und Galenus halb dem Konvent und halb dem Zierrat der Kirche zugute kommen sollen, ausgenommen, was auf den Altar geopfert wird, worauf sich die Karmeliter noch zu mehreren religiösen Handlungen verpflichten. Siegel der Catharina, des Greveray, des Konvents und der Stadt. Dusent vierhondert ind negentich op unser lyever vrowen avent visitationis. Die 4 Siegel ganz oder fast ganz ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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