Klage der Witwe Rudolf Ralle, geb. Engele Averhagen ./. 1. Frau Ratsherr Dietrich Cörler, geb. Anna Averhagen (geheiratet 1603), 2. den Bruder Ratsherr Johan Averhagen. Der Mann der Klägerin war Vormund der Beklagten. Seine Vormundschaftrechnung ergab, dass er mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt hat. Die Parteien verglichen sich in der Weise, dass die Beklagten und die Witwe Lic. Wilhelm Rike die Schuld der Klägerin an Dietrich Schulte Steinhorst übernahmen. Die Klägerin verlangt, dass die Beklagten den Vergleich halten. Diese fechten den Vergleich an, da in der Vormundschaftsrechnung erhebliche Fehler gewesen seien. Sie werden aber verurteilt und legen Berufung beim Kammergericht ein.