Endres Schmidmer, des größeren Rats zu Nürnberg, bekennt, dass ihm die Nürnberger Waldherren die Übertragung eines Feuerrechts aus dem eingefallenen Wohnhaus bei seinem (Cuntz Wolf vererbten) Hof zu Schwarzenbruck auf einen zur Zeit öd liegenden Stadelgrund gestattet haben und verspricht für sich und seinen Erbmann auf dem Grund des Wohnhauses nur einen Stadel ohne Feuerrecht zu erbauen. (Das eingefallene Wohnhaus hatte Wolff von Cuntz Nerreter zu Schwarzenbruck gekauft.) - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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