Wenzel zu Kaltenbrunn [Gde. Bodenwöhr, Lkr. Schwandorf] verkauft sein Erbrecht auf den Hof zu Kaltenbrunn und auf das Gut zu "Wismannstorff" (? Wiefelsdorf [Stadt Schwandorf]) dem "erbern See Wllm", seiner Hausfrau und seinen Erben. Sie sollen jährlich eine Abgabe von einem Scheffel Korn, "newn und drey" Schilling Pfennig langer Münze, 6 Pfennig Käse und 30 Eiern leisten. Gewährschafts- und Prozessverlustklausel des Ausstellers, Vorkaufsrecht des Klosters Walderbach [Lkr. Cham] auf das genannte Erbrecht bei Weiterverkauf. Zeugen und Teidinger: Rudolf Schatz und Hans Czeydlär, beide aus "Swannt" (? Schwand [Stadt Schönsee, Lkr. Schwandorf] oder Altenschwand [Gde. Bodenwöhr, Lkr. Schwandorf]) und "See" (? Schönsee [Lkr. Schwandorf]); Heinrich von Hinterthürn [Markt Bruck i.d.OPf., Lkr. Schwandorf]. Siegler: Abt Konrad zu Walderbach

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Staatsarchiv Amberg
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