[Publikation des Mandats König Friedrich Augusts I. von Sachsen vom 4. Januar 1820 über die Entschädigung der Grundstücksbesitzer für das zu einer öffentlichen Straße abzutretende Land und der Verordnung der Landesregierung vom 29. Januar 1820 über die Errichtung von Wegweisern und Ortstafeln]