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Kurfürst Philipp von der Pfalz und Pfalzgraf Johann von Pfalz-Simmern verordnen als gemeinsame Lehensherrn der Pfarrei Kirchberg mit Zustimmung des Pfalzgrafen Philipp, Dompropst zu Mainz und derzeitigem Pfarrer zu Kirchberg, dass ein Pfarrer zu Kirchberg Sorge zu tragen hat, dass eines der zwei Benefizien an seiner Pfarrkirche mit der Tätigkeit des Beichtvaters für Mutter und Schwestern der Klause zu Kirchberg verbunden wird, entweder das Benefizium unser lieben Frau, womit die Kapelle Meitzenhausen ("Meitzenhusen") verbunden ist, oder das Benefizium St. Jakob, womit die Kapelle Warmrode verbunden ist. Im ersten Erledigungsfalle soll die Verleihung nur an einen solchen Priester erfolgen, der bestätigt und gewillt ist, als Beichtvater der Klause zu Kirchberg zu fungieren. Kurfürst Philipp und Pfalzgraf Johann treffen diese Anordnung "dwil wir zu gotzdinsten sunderlich geneigt sint vnd die gern furdern", die Klausnerinnen aber, welche nach ihrer Ordensregel alle 14 Tage beichten und alle Monate das heilige Sakrament empfangen sollen, in Folge des Umstands, dass sie sich nur von ihrer Hände Arbeit ernähren, derzeit noch nicht vermögen, Ordensleute bei sich aufzunehmen (zu "erziehen vnd erneren"). Siegler: Kurfürst Philipp (1), Pfalzgraf Johann (2) und Dompropst Philipp (3). "Der geben ist uff samßtag noch sant Johannis decolationis" 1493.

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Landesarchiv Speyer
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