Verwaltungs- und Landratsamt Schötmar (Bestand)
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L 109 Schötmar
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.2. Allgemeine und innere Verwaltung >> 1.1.2.2.6. Verwaltungsämter/Landratsämter
1770-(1955)
Reichs-, Landes- und Militärangelegenheiten 1778-1931 (30); Bevölkerung, Juden 1860-1931 (15); Amts- und Dorfverwaltung 1826-1936 (236); Steuern, Finanzen, Kataster 1851-1939 (93); Kirche, Schule, Kultur, Wohlfahrt 1773-1935 (88); Medizinalwesen, Veterinärwesen 1798-1932 (75); Sicherheits-, Ordnungs- und Feuerpolizei 1784-1944 (149); Justizpflege 1833-1932 (13); Handel, Gewerbe 1854-1937 (83); Land- und Forstwirtschaft 1770-1932 (28); Straßenbau, Verkehr, Post und Telegrafie 1829-1934 (167); Wasserbau, Energieversorgung 1855-(1955) (118); Bau- und Siedlungswesen 1874-1931 (79).
Bestandsgeschichte: Die Trennung von Justiz und Verwaltung 1879 führte zur Einrichtung von Amtsgerichten und folgender Verwaltungsämter: Blomberg, Brake, Detmold, Lipperode-Cappel und Schötmar; anstelle derselben 1928 die Landratsämter Blomberg, Brake, Detmold und Schötmar (Lipperode-Cappel zu Detmold); 1932 Bildung der Kreise Detmold und Lemgo (mit Landratsamt Schötmar) (vgl. D 100).
Form und Inhalt: Einleitung
Durch Gesetz vom 23.7.1879 (LV Bd. 17, S. 717) wurde mit Wirkung vom 1.10.1879 in den Ämtern die Justiz von der Verwaltung getrennt. Die Justizaufgaben wurden den neu gebildeten Amtsgerichten, die Verwaltungsaufgaben den neuen Verwaltungsämtern übertragen. Die Bereiche der bisherigen Ämter, jetzt Amtsgemeinden Schötmar und Oerlinghausen wurden zum neuen Verwaltungsamt Schötmar zusammengefasst. 1921 schied die neugebildete Stadt Schötmar, 1926 die neue Stadt Oerlinghausen aus dem Amtsverband aus. Durch das Gemeindeverfassungsgesetz vom 1.12.1927 (LV Bd. 30, S. 303) trat der Landrat zu Schötmar an die Stelle des Verwaltungsamtes. Durch Landesverordnungvom 14.10.1931 (LV Bd. 31, S. 393) wurde mit Wirkung vom 1.4.1932 der Kreis Lemgo gebildet, der die Rechtsnachfolge des Verwaltungsamtes bzw. des Landrates zu Schötmar antrat.
Vom Kreis Lemgo wurden auch in verschiedenen Abgaben die Akten des Verwaltungsamtes und des Landrates zu Schötmar an das Archiv abgegeben. Da die Bildung der Verwaltungsämter 1879 keinen allzu großen Verwaltungseinschnitt bildete, wurden zahlreiche Akten der alten Ämter fortgeführt. Ebenso sind nach 1932 zahlreiche Akten bei der landrätlichen Verwaltung des Kreises Lemgo in Brake fortgeführt worden.
Das vorarchivische Ordnungsschema der Gruppen wurde beibehalten.
Es ist zu zitieren: L 109 Schötmar Nr.
Detmold, Mai 1978
gez. Sagebiel
Im Zuge der Digitalisierung der Findmittel wurde das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1978 in V.E.R.A. abgeschrieben.
Detmold, im Dezember 2008
gez. Wolfgang Seemund
Beim Korrekturlesen wurden einige offensichtlich falsche Personen- und Ortsnamen berichtigt.
Detmold, im Juli 2009
gez. Arno Schwinger
Bestandsgeschichte: Die Trennung von Justiz und Verwaltung 1879 führte zur Einrichtung von Amtsgerichten und folgender Verwaltungsämter: Blomberg, Brake, Detmold, Lipperode-Cappel und Schötmar; anstelle derselben 1928 die Landratsämter Blomberg, Brake, Detmold und Schötmar (Lipperode-Cappel zu Detmold); 1932 Bildung der Kreise Detmold und Lemgo (mit Landratsamt Schötmar) (vgl. D 100).
Form und Inhalt: Einleitung
Durch Gesetz vom 23.7.1879 (LV Bd. 17, S. 717) wurde mit Wirkung vom 1.10.1879 in den Ämtern die Justiz von der Verwaltung getrennt. Die Justizaufgaben wurden den neu gebildeten Amtsgerichten, die Verwaltungsaufgaben den neuen Verwaltungsämtern übertragen. Die Bereiche der bisherigen Ämter, jetzt Amtsgemeinden Schötmar und Oerlinghausen wurden zum neuen Verwaltungsamt Schötmar zusammengefasst. 1921 schied die neugebildete Stadt Schötmar, 1926 die neue Stadt Oerlinghausen aus dem Amtsverband aus. Durch das Gemeindeverfassungsgesetz vom 1.12.1927 (LV Bd. 30, S. 303) trat der Landrat zu Schötmar an die Stelle des Verwaltungsamtes. Durch Landesverordnungvom 14.10.1931 (LV Bd. 31, S. 393) wurde mit Wirkung vom 1.4.1932 der Kreis Lemgo gebildet, der die Rechtsnachfolge des Verwaltungsamtes bzw. des Landrates zu Schötmar antrat.
Vom Kreis Lemgo wurden auch in verschiedenen Abgaben die Akten des Verwaltungsamtes und des Landrates zu Schötmar an das Archiv abgegeben. Da die Bildung der Verwaltungsämter 1879 keinen allzu großen Verwaltungseinschnitt bildete, wurden zahlreiche Akten der alten Ämter fortgeführt. Ebenso sind nach 1932 zahlreiche Akten bei der landrätlichen Verwaltung des Kreises Lemgo in Brake fortgeführt worden.
Das vorarchivische Ordnungsschema der Gruppen wurde beibehalten.
Es ist zu zitieren: L 109 Schötmar Nr.
Detmold, Mai 1978
gez. Sagebiel
Im Zuge der Digitalisierung der Findmittel wurde das maschinenschriftliche Findbuch aus dem Jahr 1978 in V.E.R.A. abgeschrieben.
Detmold, im Dezember 2008
gez. Wolfgang Seemund
Beim Korrekturlesen wurden einige offensichtlich falsche Personen- und Ortsnamen berichtigt.
Detmold, im Juli 2009
gez. Arno Schwinger
171 Kartons = 1174 Archivbände 1770-(1955). - Findbuch: L 109 Schötmar.
Bestand
German
Stöwer, Herbert, Die lippische Kommunalverfassung, in: Archivpflege in Westfalen und Lippe Nr. 8, Juli 1976, S. 3-14; Hubatsch, Walter, Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte, Band 16, Marburg 1981, S. 187-189, 207ff.; Jeserich, Kurt G. A. / Pohl, Hans / Unruh, Georg-Christoph von (Hg.), Deutsche Verwaltungsgeschichte, Band 1-6, Stuttgart 1983-1988, Band 3, S. 827f.; Ellwein, Thomas, Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe. Band 1: Die öffentliche Verwaltung in der Monarchie 1815-1918, Opladen 1993, S. 300ff..
Der Bestand L 108 Schötmar enthält auch Akten mit Laufzeiten nach 1879.
Der Bestand L 108 Schötmar enthält auch Akten mit Laufzeiten nach 1879.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ
Hierarchie
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