Kaiser Leopold II. bekundet, dass er Sigmund von Gemmingen auf Hornberg und Treschklingen entsprechend den der schwäbischen Reichsritterschaft erteilten Privilegien der Kaiser Rudolf II. und Ferdinand II. den Blutbann zu Lehrensteinsfeld (Lehrensteinfelß) und Adersbach erneuert hat. Nachdem 1777 der Mannesstamm der von Schmidberg erloschen ist, wurde der daraufhin zwischen den Allodial- und Regredienterbinnen wegen des Sukzessionsrechts in den Schmidberg'schen Gütern - darunter Lehrensteinsfeld und Adersbach mit der vom Reich lehnbaren Gerechtigkeit des Blutbanns - entstandene Streit dahingehend beigelegt, dass die Regredienterbinnen Maria Luise, verheiratete Moser von Filseck, und Katharina Friederike, verheiratete von Liebenstein, das Rittergut Adersbach und der dabei gelegene Rauhof samt dem reichslehnbaren Blutbann erhielten, die Allodialerbinnen von Waldenfels (Wallenfels), von Kechler (Kehler) und von Hügel (Hygle) hingegen das Rittergut Lehrensteinsfeld samt Zugehörungen. Den Regredienterbinnen wurde der Blutbann zu Adersbach unterm 21. August 1780 bestätigt. Unterm 18. Januar 1785 gelangten Adersbach und der Rauhof durch Kauf und Tausch an Sigmund von Gemmingen. Pön: 20 Mark lötigen Goldes, je zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und an Sigmund von Gemmingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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