Propst Johannes von Fritzlar bezeugt, dass der Edle Warner gen. von Bischofshausen einen Zehnten bei Wickersdorf, den er von ihm zu Lehen gehabt hat, zugleich mit erbeigenem Besitz den Mönchen in Hardehausen verkauft habe. Den Zehnte hatte Wolpert von Scheresbach als Afterlehen inne gehabt. Warner von Bischofshausen entschädigt diesen mit eigenen Gütern in Bischofshausen, dem seine beiden Söhne Sibodo und Painus und seine Freunde Baldemar und Wigand Minze zustimmen und die abwesenden Brüder Gerhard und Achim nach ihrer Rückkehr ebenfalls zustimmen werden. Zeugen: für die Fritzlarer Kirche Scholaster Ludwig und Kantor Heinrich, ferner Hermann von Bauna, Notar des Ebfs Konrad von Mainz, der die Urkunde geschrieben und mit erzbischöflichem Siegen beglaubigt hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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