Graf Wolfgang von Hohenlohe zu Langenburg verleiht dem Burkhard Feuchter zu Schwäbisch Hall einen Teil des Großen und Kleinen Zehnten zu Unterspeltach, den dieser von den Vormündern der Gebrüder Johann, Stephan und Michael Feyerabend gekauft hat und der bisher dem vor kurzem verstorbenen Konrad von Vellberg zu Lehen ausgegeben gewesen ist. Für das Lehen sind jährlich auf Michaelis 20 lb h Abgaben zu entrichten; nach dem Tod des Feuchter müssen dessen Erben das Lehen binnen Vierteljahresfrist muten und für die Neubelehnung 2 fl rh Gebühr bezahlen, bei Besitzwechseln durch Verkauf, Verpfändung etc. sind Laudemien in gleicher Höhe fällig.