Hans Zierman von Holzmaden, zu Kirchheim gef., weil er in der Kirche während der Predigt ein Feuerwerk angezündet und dadurch eine Panik verursacht hatte, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er sich dem Recht stelle, falls seine Angaben über den Hergang der Tat sich als unwahr herausstellen sollten und falls Forderungen gegen ihn erhoben würden, verpflichtet er sich, diese Bedingung einzuhalten und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall seiner Flucht oder sonstiger Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit wieder zu überantworten, wenn dies nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen. Bürgen: sein Vater Peter Zimerman und ein Vetter Enderlin Schmidt, beide von Holzmaden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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