Markgräfin Sophia Dorothea von Baden-Durlach, Tochter Georg Friedrichs, verzichtet den herkömmlichen Bestimmungen gemäß gegen Zusicherung eines Heiratsgutes von 10.000 fl. auf alle Ansprüche und Erbrechte auf die badischen Lande, so lange Nachkommen ihrer Brüder im Mannesstamme vorhanden.