1. Ministerium des Innern, Paris
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Gliederung
AA 0633 Roerdepartement, Ministerium des Innern, Paris/ Generalkonsistorium evangelisch-lutherischer Konfession, Köln (AA 0633)
Roerdepartement, Ministerium des Innern, Paris/ Generalkonsistorium evangelisch-lutherischer Konfession, Köln (AA 0633)
Bemerkung: Die Verwaltung, die die Franzosen in den 1794 eroberten linksrheinischen Gebieten einrichteten, behielt bis zu einer endgültigen Entscheidung im Rahmen eines allgemeinen Friedensschlusses provisorischen Charakter. Die sogenannten vier neuen Departements - Roerdepartement, Saardepartement, Rhein- und Moseldepartement, Donnersbergdepartement - wurden 1797 gemeinsam einem Regierungskommissar (Commissaire du Gouvernement dans las pays conquis entre Meuse et Rhin et Rhin et Moselle) unterstellt, der seinerseits dem Justizminister in Paris verantwortlich war. Nachdem der Frieden von Luneville 1801 Frankreich die linksrheinischen Gebiete zugesprochen hatte, erklärte das Gesetz vom 9. März 1801 (18 ventöse an IX) diese vier Departements zu integrierenden Bestandteilen des französischen Territoriums. Die französische Verfassung wurde durch Gesetz vom 30. Juni 1802 (l l messidor an X) mit Wirkung ab 23. September 1802 (l vendemiaire XI) eingeführt. Der Regierungskommissar legte seine Funktion nieder. Wie alle anderen Departements waren nun auch die vier neuen Departements den Pariser Zentralbehörden direkt unter- stellt. Der unmittelbare Vorgesetzte des Präfekten war der Innenminister in Paris. Zu seinem Ressort gehörten: die Korrespondenz mit den Präfekten, die verwaltungs- mäßige Überwachung, die Handhabung der auf die Kantonal- und Wahlversammlungen bezüglichen Gesetze, die personelle Seite der Ernennungen, Suspensionen und Rückrufungen von Präfekten, Unterpräfekten und Maires, das Rechnungswesen der Departements und Communen, die Organisation der Nationalgarde, die Gefängnisse, die Hospitäler, die Bettlerverwahranstalten, Einrichtungen für Taubstumme und Blinde, Wohltätigkeitsanstalten, Herstellung und Unterhalt von Straßen, Handelshäfen, Brücken, Kanälen und anderen öffentlichen Arbeiten, Bergwerke und Steinbrüche, Binnenschiffahrt, Landwirtschaft, Gestüte, Warendepots, Baumschulen und Schäfereien, Trockenlegung von Sümpfen, Leistungsprämien, sanitäre Maßnahmen, öffentlicher Unterricht, Museen, öffentliche Feste, Theaterwesen, Maße und Gewichte, die Anlage von Listen über die Bevölkerung, die politische Ökonomie, Statistik, Landesprodukte, die Gelehrtengesellschaften, literarischen Depots und die Archive. Beim Innenminister gab es einen aus sechs Mitgliedern und einem Sekretär bestehenden Baurat, der für den Bau und Unterhalt aller zivilen staatlichen Gebäude zuständig war (Annuaire de la Roer 1813 S. 61 f. Die im folgenden aufgeführten Akten wurden im Jahr 1816 vom französischen Ministerium des Innern an den Oberpräsidenten der Königlich Preußischen Provinzen am Rhein ausgeliefert (Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein Nr. 21). Im übrigen befinden sich die Akten des Innenministeriums in den Archives Nationales in Paris. Quellen und Literatur zu Vorstehendem: Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein Nr. 21. - Recueil des reglemens, Bulletin Nr. 48, S. 12-15. - Daniels, Handbuch, Bd. 4, S. 402 f. - Almanach an XIII (l 804/05) S. 47. -Annuaire 1810, S. 169; 1811, S. 71 f.; 1812, S. 28, 36; 1813, S. 35, 61f - Jourdain, Code de la Competence, Bd. l, S. 98-127.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 10:01 MESZ
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